AGBs
§ 1 Vertragsparteien
Parteien dieses Vertrages sind der Kunde, nachfolgend “Auftraggeber” genannt, und die Buchführungsservice Nord GbR vertreten durch die Gesellschafter Ivonne Eichberger und Frank Tiede, Schönböckenerstraße 123 in 23556 Lübeck, nachfolgend “Auftragnehmer” genannt. Sollte sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedienen, so werden diese nicht Vertragspartner. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt, entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter. Die Leistungen des Auftragsnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die zu übernehmenden Leistungen werden in einem gesonderten Vertrag festgehalten.
§ 2 Vergütung und Fälligkeit
Die Vertragsparteien vereinbaren für die gemäß § 1 dieses Vertrages zu erbringenden Tätigkeiten ein stundenweises, monatliches oder nach Ende einer in Auftrag gegebenen Dienstleistung fälliges Honorar. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung per Überweisung oder Barzahlung fällig.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
(1)Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Vertrag notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit verbleibt. Dies gilt entsprechend für die Information über alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrages nach diesem Vertrag von Relevanz sein können. Datenträger, die der Auftraggeber zu Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle entstandenen Schäden, aus der Benutzung dieser Datenträger, zu ersetzten.
(2)Der Auftrageber hat alle ihm vom Auftragnehmer übermittelten Schreiben zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten bzw. zu beantworten. Arbeitsergebnisse hat er auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen und Einwendungen dagegen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Pflichten des Auftragsnehmers
(1)Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenen Aufgaben gemäß §6 Nr.3 und 4 StBerG nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu erfüllen.
(2)Der Auftragnehmer hat insbesondere über alle Tatsachen, die ihm mit der Ausführung der Aufgaben nach diesem Vertrag zur Kenntnis gelangt sind, Verschwiegenheit zu bewahren, sofern und soweit er nicht vom Auftraggeber hiervon schriftlich entbunden worden ist. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsbeendigung fort. Die Verschwiegenheit besteht jedoch nicht, sofern und soweit eine Offenbarung zur Wahrnehmung eigener Interessen des Auftragnehmers erforderlich ist.
(3)Der Auftragnehmer hat seine Aufgaben auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Informationen auszuüben. Er wird dabei von der Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen. Sofern und soweit er Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten feststellt, wird er den Aufraggeber darauf hinweisen.
§ 5 Mängelbeseitigung
(1)Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Beseitigt der Auftragnehmer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Aufraggeber im Rahmen § 5, auf Kosten des Auftragnehmers, die Mängel beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen.
(2)Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreib-, Rechen- und Übertragungsfehler können vom Auftragnehmer jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Auftragnehmer Dritten gegenüber, mit Einwilligung des Auftraggebers, berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Auftragnehmers, den Interessen des Auftraggebers, vorgehen.